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Digitale Unterschriftenbeglaubigung
Nach erfolgter elektronischer Identitätsfeststellung per Videocall kann das gewünschte elektronische Dokument im Rahmen einer Videokonferenz mithilfe einer qualifizierten elektronischen Signatur (Handysignatur) digital vor dem Notar unterzeichnet werden. Anschließend wird die Echtheit der qualifizierten elektronischen Signatur durch den Notar beglaubigt. Das auf diese Weise elektronisch erstellte und beglaubigte Dokument steht unmittelbar zur Verfügung.
Digitale Vertragsabwicklung
Mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (Handysignatur) lassen sich nahezu alle Arten von Urkunden für das Grundbuch und Firmenbuch elektronisch erstellen und beglaubigt unterzeichnen. Dazu zählen etwa Immobilienkaufverträge, Pfandbestellungsurkunden, Löschungsbewilligungen, Gesellschafterbeschlüsse (z. B. bei einer GmbH) sowie Vollmachtserteilungen. Auf diese Weise entfällt die Notwendigkeit der persönlichen Anwesenheit beim Notar. Einzige Voraussetzung ist eine einmalige Identitätsfeststellung per Videocall.
Digitale Gesellschaftsgründung
Seit 2019 ist es möglich, Gesellschaften (z. B. eine GmbH) zu gründen, ohne dass alle Beteiligten persönlich beim Notar anwesend sein müssen. Die erforderlichen Gründungsurkunden werden im Rahmen einer Videokonferenz mit dem Notar mittels qualifizierter elektronischer Signatur (Handysignatur) unterzeichnet. Voraussetzung dafür sind eine einmalige Identitätsfeststellung per Videocall sowie die Durchführung einer Videokonferenz mit dem Notar Ihres Vertrauens.
Digitale Gesellschafterversammlung
Das Gesetz ermöglicht nicht nur die elektronische Gründung von Gesellschaften, sondern auch die Abhaltung von Gesellschafterversammlungen in digitaler Form. Nach einmaliger elektronischer Identitätsfeststellung per Videocall kann die Versammlung im Rahmen einer Videokonferenz mit dem Notar durchgeführt werden. Erforderlich sind lediglich diese einmalige Identitätsfeststellung sowie die Teilnahme an einer Videokonferenz.
Digitale Notariatsakte
Neben Gründungsurkunden für Gesellschaften können auch zahlreiche andere Verträge und Erklärungen in elektronischer Notariatsaktsform abgeschlossen oder abgegeben werden. Dazu zählen etwa Abtretungsverträge über Geschäftsanteile, Übergabs- und Schenkungsverträge oder Vorsorgevollmachten. Voraussetzung ist eine einmalige Identitätsfeststellung per Videocall sowie eine Videokonferenz mit dem Notar Ihres Vertrauens.
Hybrid Urkunden
Neben der vollelektronischen Abwicklung können Dokumente auch kombiniert – teils digital, teils in klassischer Papierform – beglaubigt unterzeichnet werden. Die Notariatsordnung eröffnet dem Notar die Möglichkeit, Papierurkunden in elektronische Originale umzuwandeln und umgekehrt. Dadurch entsteht maximale Flexibilität bei der Abwicklung von Rechtsgeschäften, selbst wenn ein Teil der Beteiligten digital und ein anderer physisch unterschreiben möchte.

